Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schweser-Multibetrieb GmbH, Stand 10.08.2024
Zustande kommen des Vertrages:
Der Vertrag gilt als abgeschlossen sobald er Auftraggeber mündlich oder schriftlich das Angebot des Auftragnehmers annimmt.
Die Firma Schweser behält sich eine Rücktrittfrist von bis zu 2 Wochen vor, da die Hersteller noch eventuelle Bedenken
bezüglich der technischen Ausführung anmelden können oder die Firma Schweser selbst. Ein Auftrag kommt auch zustande,
wenn der Kunde noch vor Ort mündlich oder schriftlich bestellt, da dann eine Einspruchsfrist des Kunden wegfällt und die eilige
Ware teilweise schon nach 7-10 Tagen auf Maß produziert wurde. In der Regel wünscht der Kunde einen Termin vor Ort, das
heißt es handelt sich bei einem erteilten Auftrag nicht um ein „Haustürgeschäft“ mit dem entsprechenden Widerrufsrecht.
Lieferumfang und Preise:
Es gelten die im Auftrag angegebenen Stückzahlen und Ausführungen, die Maße werden erst nach Feinmaß festgelegt. Es wird
eine Nachberechnung erfolgen, sollten Sich die Maße und Ausführungen, beziehungsweise Anzahl, ändern. Es wird
gegebenenfalls eine Nachberechnung erfolgen, sollte der Kunde mehr wie 14 Tage mit dem Baufortschritt in Verzug geraten
und die Lieferung, Bestellung, sich dadurch verzögern. Es muss innerhalb von 14 Tagen ein Feinaufmaß erfolgen, um die
Preise von Seiten der Firma Schweser-Multibetrieb GmbH halten zu können. Wir gehen bei unseren Aufmaßen jeweils von den
vorhandenen Gegebenheiten aus. Sollte der Kunde die Firma Schweser mit dem Feinaufmaß beauftragen und danach keinen
Auftrag erteilen, berechnet die Firma Schweser die tatsächlich angefallenen Kosten, wie Kilometer Stundenlohn, etc.. (Leider kommt
es gehäuft vor, das die Firma Schweser das Aufmaß vornimmt und Kunden dann im Inernet bestellen).
Service der Montageleistungen:
Die Montage erfolgt durch versierte Subunternehmen, welche nach den derzeitigen Richtlinien montieren. Montageleistungen
können auch vom Auftraggeber nach seinen Wünschen geändert werden. Die Garantileistungen für die Montage gehen auf das
Subunternehmen über, die Abrechnung erfolgt als Service über die Firma Schweser. Reklamationen bezüglich der
Montageleistungen können über die Firma Schweser an das Subunternehmen weitergeleitet werden. Die Firma Schweser ist
außerdem bemüht im Sinne des Kunden eine schnelle Abstellung herbeizuführen. Sollten sich bei den Arbeitsleistungen
Mehrarbeiten abzeichnen werden diese, nach Rücksprache mit dem Kunden, nach Material und Stundenlohn abgerechnet
(Stundenlohn derzeit 50,00 € & MwSt.). Insbesondere im Bereich der Fenstermontage können diverse Zusatzarbeiten, wie
erhöhter Putzaufwand, auftreten. Wünscht der Kunde Veränderungen am Mauerwerk oder Fassade erfolgt dies nur nach
schriftlicher Auftragserteilung. Generell werden durch die Fa. Schweser keinerlei Maurer-, Maler- oder Strukturputzarbeiten oder
sonstige Spezialarbeiten durchgeführt, dafür gibt es Fachfirmen, welche diese erledigen. Die mit komprimiertem Dichtungsband
abgedichtete Außenfuge wird nicht mit Leisten oder Sonstigem verblendet, das Dichtungsband ist grau und bleibt in Sicht. Die
Fa. Schweser ist nicht verantwortlich für die Ebenheit oder Lot- und Waagerechtigkeit des vorhandenen Mauerwerks (Es
können Spalten und Unebenheiten nach der Montage der Bauelemente auftreten). Wenn der Kunde gerade Laibungen (Lot-
und waagerecht) wünscht ist er selbst dafür zuständig oder er kann gegen Berechnung diese Mehrarbeiten in Auftrag geben.
Teilweise (Besonders bei Haustüren aus Holz aber auch aus Kunststoff) ist es unumgänglich die Bauelemente nicht in Lot und
Waage zu montieren, dass sonst der Flügel nicht 100%-ig anliegt. Sollte der Kunde dennoch eine lot- und waagerechte
Montage wünschen, kann die Firma Schweser eventuell eine akzeptable Dichtigkeit nicht garantieren. In der Regel meldet sich
unser Meister innerhalb weniger Tage um einen Aufmaßtermin zu vereinbaren ! Durch Urlaub, Feiertage oder verstärkte
Auftragseingänge kann sich das Aufmaß auch mal 10-14 Tage hinziehen, dies bitten wir bei Auftragserteilung zu beachten !
Für die Sicherung der Möbel, Böden und Ähnliches, gegen Verschmutzungen und Staub, (Abdecken mit Folie, Auslegen von
Pappe, abkleben etc…) ist der Kunde zuständig.
Annahmeverzug:
Sollte der Auftraggeber nach einer Fristsetzung von 10 Tagen die Annahme der bestellten Ware verweigern, berechnet die
Firma Schweser den gesamten Warenwert, da die Ware auf Maß angefertigt wurde und nicht weiter veräußert werden kann.
Dem Auftraggeber bleibt es überlassen die Ware, gegen Zahlung der Gesamtsumme, ab Lager abzuholen. Für die zur
Verfügung gestellte Lagerfläche berechnet die Firma Schweser einen m²-Preis von 15,00 € pro Monat zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer (Durch Umschichten der Ware ist es möglich das eventuell Schäden verursacht werden, für die
keine Haftung übernommen wird).
Gewährleistung und Reklamation:
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre nach der Montage der Elemente. Alle Elemente benötigen besondere Pflege und Wartung.
Wie bei jedem beweglichen Teil müssen auch hier bestimmte Maßnahmen zur einwandfreien Verwendung eingehalten werden,
zum Beispiel das Ölen von Beschlägen und beweglichen Teilen, sowie Einstellarbeiten (Diese Arbeiten obliegen dem
Auftraggeber oder können von uns gegen Berechnung durchgeführt werden). Alle Elemente sind außerdem ordnungsgemäß zu
bedienen. Bei nicht fachgerechter oder sogar grob fahrlässiger Bedienung übernimmt die Fa. Schweser keine Haftung.
Eventuelle offensichtliche Mängel (Kratzer, Dellen, Blasen und Andere), welche nicht in der erlaubten Norm auftreten, sind
sofort anzuzeigen und auf dem vorgelegten Abnahmeprotokoll zu vermerken. Nach Tagen oder gar Wochen kann die Firma
Schweser leider keine optischen Mängel und der Gleichen mehr anerkennen, sondern geht davon aus das diese durch den
Kunden akzeptiert wurden. Immer wieder kommt es vor das bei der Abnahme keine autorisierte Person anwesend ist, um das
Abnahmeprotokoll zu unterschreiben. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin dass ein Bau als fehlerfrei abgenommen gilt
wenn unsere Montagetruppen dies auf dem Abnahmeprotokoll vermerken und der Auftraggeber selber nicht anwesend war!
Sollte es zu Reklamationen kommen werden diese in einer angemessenen Frist behoben, in der Regel 1-3 Wochen (Es ist
beachten das wir auf höhere Gewalt keinen Einfluss haben, Katastrophen, Epidemien, Krankheiten etc… Auch nicht auf die
Zuverlässigkeit unserer Zulieferer und deren Kundendienst! Hier können wir keine Haftung übernehmen).
Für unumgängliche und unvorhersehbare Beschädigungen bei der Montage am Gebäude, Fliesen, Teppichen, Tapeten,
Fußböden, Putz und Dergleichen, übernimmt die Firma Schweser keine Haftung. Für die Sicherung gegen Beschädigungen
der Wände, Böden, Tapeten… ist der Kunde zuständig.
Zahlung:
Es wird generell Zahlung ohne Abzug oder Sicherheitseinbehalten vereinbart. Die Firma Schweser berechnet eine
Abschlagssumme in angemessener Höhe (In der Regel 45-55 %), da die Firma Schweser alle Lieferanten komplett mit
Vorkasse bezahlt. Bei größeren Baustellen werden eventuell weitere Abschlagsrechnungen gestellt. Sollten Mängel auftreten ist
der Auftragnehmer befugt einen angemessenen Teilbetrag einzubehalten, höchstens 10 % vom gesamten Auftragswert. Bei
Zahlungsverzug berechnet die Firma Schweser 10 % Verzugszinsen per anno. Sollten Rechnungen nicht beglichen werden,
wird die Firma Schweser die Arbeiten ruhen lassen, bis eine Zahlung erfolgt. Die Firma Schweser behält sich vor bei
nichteingehaltenen Zahlungsvereinbarungen den kompletten Warenwert zu berechnen und eventuell vereinbarte
Montageleistungen nicht mehr vornehmen zu lassen.
Lieferzeiten in Arbeitswochen:
Lieferzeiten zur Zeit, Kunststofffenster und -türen 2-6 ARBEITSwochen, Holzelemente 10-14 ARBEITSwochen,
Aluminiumhaustüren je nach Modell 10-12 ARBEITSwochen. Rollläden und Rolltore 6-8 ARBEITSwochen, Sonderfarben 2-3
Wochen länger. Lieferzeiten ab Feinaufmessung beziehungsweise Eingang der Abschlagszahlung. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass aufgrund der Jahreszeiten und Urlaubszeiten, starke Schwankungen entstehen können. Es ist in seltenen
Fällen möglich, das sich die Lieferzeiten dann noch einmal 3-5 Wochen verlängern können. Da wir auch von Zulieferern und
Herstellern abhängig sind. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir eine rechtzeitige Bestellung sowie eine Bestellung in den
Wintermonaten (Lieferung kann dann im Frühjahr oder Sommer pünktlich erfolgen) oder in den Sommerferien. Im Spätsommer
und Herbst sind wir meistens so stark ausgelastet, dass eine schnelle Ausführung fast unmöglich ist. Die Firma Schweser gerät
in Verzug, sobald sich die Lieferung um 4 Wochen verzögert hat, nach einer angemessenen, schriftlich gestellten Nachfrist von
ca. 21 Arbeitstagen und deren Nichteinhaltung, kann der Kunde vom Auftrag zurücktreten oder ein angemessener Nachlass
gewährt werden. Es wird auch auf diesem Wege noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Firma Schweser keine
Haftung auf Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen bei Zulieferern und durch höhere Gewalt (Epidemie, Pandemie,
Unfälle, Krankheit, Wetter…) übernimmt, es können dann Verzögerungen von weiteren Wochen oder gar Monaten auftreten.
Weiteres:
Wir verweisen darauf, dass Bauelemente bestimmten Toleranzen unterliegen und besonders Holz- und Kunststoffelemente
unterschiedlich auf Witterungseinflüsse und Temperaturschwankungen reagieren. Bei Steinbänken und dergleichen gelten
ebenfalls die allgemeinen Toleranzen (Einschlüsse, Adern usw. sind nicht zu vermeiden da es sich um ein Naturprodukt
handelt). Rollläden und Rolltore sind insbesondere im Winter sorgsam und aufmerksam zu bedienen da diese anfrieren und bei
unsachgemäßer Betätigung beschädigt werden können, außerdem sollten Rollläden und Rolltore regelmäßig von
Schmutzpartikeln gereinigt werden, da sonst bei Bedienung Kratzspuren entstehen können. Alle Elemente werden nach dem
heutigen Stand der Technik konstruiert, und sollten nach Herstellerangaben gewartet und gepflegt werden, damit Sie lange
Ihren Dienst verrichten können. Spaltmaße, Dämmwerte und dergleichen sind von unabhängigen Instituten geprüft und
anerkannt worden. Wird nicht ausdrücklich (SCHRIFTLICH) auf besondere Wärmedämmwerte aufgrund von Fördermaßnhamen
hingewiesen erhält der Kunde die Standardausführung als Angebot ! Wir empfehlen einen Energieberater vor der Sanierung hinzu zu
ziehen. Sollten genannte Punkte nicht den rechtlichen Vorschriften usw. entsprechend, werden diese durch aktuell Gültige
ersetzt. Wir verweisen auch noch einmal auf die Zusätze in unseren Angeboten.
Gerichtsstand:
Gerichtstand ist Neubrandenburg.